Zum Inhalt springen

Aus der Reihe Wiedervorlage: Aufarbeitung (Macht)Missbrauch:Kirchliches Recht – Staatliches Recht: Zwei Systeme – ein Ziel?!

Wir setzen unsere Reihe zum Thema fort, weil wir wissen wollen: Wie reagieren Bischof und Generalvikar auf den Befund? Wie werden Betroffene gehört und entschädigt? Wie werden Täter bestraft? Wie werden Transparenz und Gerechtigkeit gesucht? Wie wird mit den betroffenen Gemeinden kommuniziert? Wo werden die systemischen Ursachen bearbeitet und mit welcher Erfolgsaussicht?
Reihe Missbrauch 2022_22-09-14 Zwei Rechtssysteme
Datum:
Mittwoch, 14. September 2022 18:30 - 20:00
Ort:
Justizzentrum
Adalbertsteinweg 92
Aachen

Aus der Veranstaltungsreihe für das Bistum Aachen in Kooperation von: BDKJ Diözesanverband Aachen, Bischöfliche Akademie, Diözesanrat Aachen, kfd Diözesanverband Aachen

Reihe Missbrauch 2022 TITEL

In dieser Veranstaltung sollen die beiden Rechtssysteme einem Faktencheck unterzogen werden: Was können sie in der Aufarbeitungsfrage jeweils leisten? Wo liegen im Vergleich ihre Grenzen oder auch Vorteile? Wo können sich die beiden Rechtssysteme bestenfalls ergänzen?

Ebenfalls soll es um die Frage gehen, ob eine Überhöhung des „Amtes“ den Umgang und die Aufarbeitung des Missbrauchs in der Kirche erschwert haben oder auch noch erschweren.

In einem weiteren Schwerpunkt soll die Frage nach einer Verbesserung des Opferschutzes thematisiert werden.

Referent*innen:

Elisabeth Auchter-Mainz, Opferschutzbeauftragte des Landes NRW,

Dr. Thomas Schüller, Professor für Kirchenrecht an der Uni Münster

Ansprechperson: Klaus Szudra, Klaus.Szudra@bistum-aachen.de 

Anmeldung bis 12.09.2022 HIER (Online-Formular)