Aus der Reihe Wiedervorlage: Aufarbeitung (Macht)Missbrauch:Kirchliches Recht – Staatliches Recht: Zwei Systeme – ein Ziel?!
Aus der Veranstaltungsreihe für das Bistum Aachen in Kooperation von: BDKJ Diözesanverband Aachen, Bischöfliche Akademie, Diözesanrat Aachen, kfd Diözesanverband Aachen
In dieser Veranstaltung sollen die beiden Rechtssysteme einem Faktencheck unterzogen werden: Was können sie in der Aufarbeitungsfrage jeweils leisten? Wo liegen im Vergleich ihre Grenzen oder auch Vorteile? Wo können sich die beiden Rechtssysteme bestenfalls ergänzen?
Ebenfalls soll es um die Frage gehen, ob eine Überhöhung des „Amtes“ den Umgang und die Aufarbeitung des Missbrauchs in der Kirche erschwert haben oder auch noch erschweren.
In einem weiteren Schwerpunkt soll die Frage nach einer Verbesserung des Opferschutzes thematisiert werden.
Referent*innen:
Elisabeth Auchter-Mainz, Opferschutzbeauftragte des Landes NRW,
Dr. Thomas Schüller, Professor für Kirchenrecht an der Uni Münster
Ansprechperson: Klaus Szudra, Klaus.Szudra@bistum-aachen.de
Anmeldung bis 12.09.2022 HIER (Online-Formular)