kfd-Diözesanversammlung:Eine Weichenstellung für die Zukunft: die neuen Satzungen der kfd Aachen

In einer außerordentlichen Sitzung beschlossen die Delegierten am 2. Juni 2026 neue Fassungen der Satzungen für den Diözesanverband und die kfd Gruppen. Ein herzlicher Dank galt dabei Marie-Theres Jung und Barbara Verholen, aus ihrer langjährigen Erfahrung im Diözesanvorstand heraus wertvollen Rat bei der Formulierung der neuen Regelungen gegeben haben!
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Da nur noch wenige Regionalverbände aktiv sind, wird diese Ebene zukünftig entfallen. Regionale Zusammenarbeit je nach Interesse und Möglichkeit ist aber weiterhin herzlich willkommen!
- Stattdessen erhalten alle Gruppen zukünftig die Möglichkeit, eigene Delegierte in die Diözesanversammlung zu entsenden: Gruppen mit bis zu 100 Mitgliedern wählen eine Delegierte und eine Stellvertreterin, bei größeren Gruppen kommen pro angefangenen 100 Mitgliedern je eine weitere Delegierte und Ersatzdelegierte hinzu. Der gleiche Schlüssel gilt auch für die Delegierten der Einzelmitglieder.
- Die Delegierten in der neuen Diözesanversammlung wählen ihrerseits Delegierte für die Mitgliederversammlung, so dass auch diese in neuer Besetzung zusammenkommen wird.
- Zukünftig sind auch kleinere Vorstände oder Leitungsteams möglich.
- Bei Vorstandswahlen besteht Wahlmöglichkeit, ob die Amtszeit 2 oder 4 Jahre betragen soll.
- Formale Anforderungen werden gesenkt, z.B. zur Beschlussfähigkeit von Versammlungen.
- Ergänzende Ausführungen verdeutlichen die grundsätzliche Positionierung der kfd und der Zusammenarbeit der Ebenen im Konfliktfall.
- Alle Gruppen werden unter die Satzung des Diözesanverbands gestellt. Das bedeutet, dass alle Gruppen somit automatisch über eine Satzung verfügen und bei späteren Satzungsänderungen nichts unternehmen müssen. Nach Inkrafttreten der neuen Satzungen müssen nur die Vorstands- bzw. Leitungsteams in der Mitgliederversammlung der Gruppe in ihren Ämtern bestätigt werden.
- Individuelle Satzungsregelungen können auf Wunsch der Gruppe und nach Prüfung durch den Diözesanverband vereinbart werden, wenn sie der Satzung des Diözesanverbands nicht widersprechen.
So geht es jetzt weiter:
Zur Unterstützung der Umsetzung wird seitens der Geschäftsstelle noch vor der Sommerpause ein Rundschreiben mit allen erforderlichen Informationen zur Weiterentwicklung der Satzungen und der Aufforderung zur Delegiertenwahl an die
kfd-Gruppen versandt.
Die neuen Satzungen müssen nun vom Finanzamt geprüft und vom Bischof genehmigt werden, bevor sie durch die offizielle Eintragung Gültigkeit erlangen. Dies kann einige Monate dauern - wir informieren alle Gruppenleitungen, sobald die neuen Regelungen in Kraft treten!
Eine herzliche Bitte an alle kfd-Gruppen:
Damit die neu zusammengesetzte Diözesanversammlung wie geplant im Frühjahr 2027 zusammenkommen kann, bitten wir schon jetzt alle Gruppen darum, bis dahin ihre Delegierten und Ersatzdelegierten in der Mitgliederversammlung zu wählen und der Diözesangeschäftsstelle bis Ende Februar 2027 mitzuteilen. Dies ist ab sofort möglich, auch schon vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen.
Habt ihr Fragen?
Für alle Fragen rund um die neuen Satzungen steht Eva-Maria Hertkens gerne zur Verfügung:
(E-Mail: eva-maria.hertkens@kfd.bistum-aachen.de).